1. Einleitung
Der Golf- und Landclub Schloss Liebenstein e.V. versteht sich als familienfreundlicher Sportverein, der Kindern und Jugendlichen die Freude am Golfsport vermitteln möchte. Der Schutz junger Menschen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ist für uns ein zentrales Anliegen.
Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu fördern und ein sicheres Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
- alle haupt- und ehrenamtlichen Trainer:innen, Betreuer:innen, Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter:innen,
- alle Vereinsmitglieder und Gäste, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben,
- den gesamten Trainings-, Turnier- und Freizeitbetrieb des Golf- und Landclub Schloss Liebenstein e.V.
4. Präventionsmaßnahmen
4.1. Verhaltenskodex
Alle im Jugendbereich Tätigen verpflichten sich schriftlich auf einen Verhaltenskodex, der u. a. folgende Punkte umfasst:
- respektvoller Umgangston,
- keine privaten Treffen oder Nachrichten mit Minderjährigen außerhalb des Vereinskontextes,
- kein Konsum von Alkohol, Drogen oder Nikotin im Beisein von Jugendlichen,
- angemessener Körperkontakt (z. B. keine Umarmungen ohne Zustimmung),
- Transparenz bei gemeinsamen Aktivitäten (z. B. keine Einzelbetreuung in geschlossenen Räumen).
4.2. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen gemäß § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
4.3. Schulungen
- Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kindeswohl und Prävention sexualisierter Gewalt (mind. alle 2 Jahre).
- Schulung neuer Trainer:innen und Jugendbetreuer:innen vor Beginn ihrer Tätigkeit.
5. Interventionsleitfaden
Bei Verdachtsfällen von Gewalt, Vernachlässigung oder Grenzverletzung gilt:
1. Ruhe bewahren und dokumentieren: Gesprächsinhalte, Beobachtungen und Datum festhalten.
2. Vertraulichkeit wahren, aber nicht verschweigen.
3. Kontaktaufnahme zur Jugendschutzbeauftragten Person des Vereins (siehe unten).
4. Diese Person entscheidet über das weitere Vorgehen, ggf. in Abstimmung mit:
- Jugendamt oder Kinderschutzdienst,
- Landessportbund oder DGV,
- Polizei (bei akuter Gefahr).
6. Zuständigkeiten
- Jugendschutzbeauftragte/r:
Name: Ulrike Steeb
Kontakt: Steeb@gc-sl.de / 07133 98 78 0
Aufgaben:
- Ansprechpartner:in für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer:innen,
- Koordination der Präventionsmaßnahmen,
- Dokumentation und Beratung bei Verdachtsfällen.
- Vorstand:
Trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Konzepts.
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Regelmäßige Jugendversammlungen zur Mitsprache.
- Einrichtung einer Vertrauensperson aus der Jugend selbst.
- Feedbackbox oder Online-Formular für anonyme Rückmeldungen.
8. Öffentlichkeitsarbeit
- Veröffentlichung des Jugendschutzkonzepts auf der Vereinswebsite.
- Sichtbarer Aushang der wichtigsten Ansprechpersonen im Clubhaus.
- Thematisierung bei Elternabenden und Jugendveranstaltungen.
9. Evaluation
Das Jugendschutzkonzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, z. B. bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder Vereinsstrukturen.
Schlusswort
Der Golf- und Landclub Schloss Liebenstein e.V. steht für Fairness, Respekt und Verantwortung – auf dem Platz und darüber hinaus. Der Schutz unserer jungen Mitglieder ist dabei unser oberstes Ziel.